Ein Inhaftierter in Bayern hat kein Anrecht auf vegane Kost. Das hat das oberste Landesgericht im Freistaat entschieden. Im konkreten Fall beantragte ein zu einer fünfmonatigen Haftstrafe verurteilter Mann im Gefängnis vegane Mahlzeiten. Die JVA bot ihm stattdessen vegetarisches und laktosefreies Essen an und verwies darauf, dass er in der Anstalt auch auf eigene Kosten vegane Lebensmittel erwerben könne. Dieses Vorgehen sei nach Auffassung des Strafsenats rechtens, teilte eine Sprecherin des Landesgerichts mit.


Naja, wenn der Wille da wäre, wäre das schon möglich. Zumal du mit einer veganen Option i.d.R. viele andere Anforderungen abdeckst (halal, koscher, laktosefrei,…).
In UK gibt es z.B. den Equality Act, bei dem Veganismus als “religion or belief” zählt.
Das führt hierzu: