3,5 Nanogramm pro Milliliter. So viel Tetrahydrocannabinol (THC) dürfen Fahrer künftig im Straßenverkehr im Blut haben. Sind es mehr, müssen sie mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen. Damit legt der Gesetzgeber erstmals einen Grenzwert für THC am Steuer fest. Der ist in etwa vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol und liegt damit deutlich unter der Schwelle, bei der ein „allgemeines Unfallrisiko“ beginnt. Dieses besteht laut der Expertenkommission der Bundesregierung erst ab sieben Nanogramm. In der Probezeit und für unter 21-Jährige bleibt Fahren unter dem Einfluss der Droge untersagt.
Weiterhin verboten ist auch ein Mischkonsum von Alkohol und Cannabis, hier droht der Gesetzgeber mit einem höheren Bußgeld von 1000 Euro. Der Bundestag hatte die Anhebung des Grenzwertes bereits im Juni beschlossen, nun hat auch der Bundesrat zugestimmt. Voraussichtlich tritt das Gesetz noch im Sommer in Kraft.