Zudem hat das Sächsisches Justizministerium eine Richtlinie erlassen, nach der Verfahren gegen Beschuldigte, die Pressevertreter*innen angegriffen haben sollen, keinesfalls einzustellen sind. Das haben Staatsanwalt und Richterin schlichtweg ignoriert und ein weiteres Kapitel der Straffreiheit für Neonazis in Sachsen geschrieben.
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